Wohnwagen

  • Wohnwagen können auf dem Freigelände und in eingeschränkter Anzahl unter der Remise und Halle abgestellt werden.
  • Vor dem Verlassen müssen die Gasflaschen herausgenommen werden.
  • Für die Inbetriebnahme der Gasanlage ist eine gültige Gasprüfung erforderlich.
  • Die Fenster und Türen müssen verschließbar sein.
  • Der Wohnwagen muss für die Dauer der Abstellung fahrbar bleiben.
  • Auf unserem Gelände besteht bisher keine Möglichkeit Abwasser aus den Tanks oder Abfall zu entsorgen.